Unser Winterdienst sorgt dafür, dass Ihre Wege und Flächen auch in der kalten Jahreszeit sicher begeh- und befahrbar bleiben.
Wir übernehmen die schnelle und zuverlässige Räumung von Schnee sowie die nachhaltige Beseitigung von Eisglätte. pünktlich, gründlich und nach den geltenden kommunalen Vorgaben.
Wir betreuen sämtliche zum Grundstück gehörenden Bereiche wie Straßen, Wege, Zufahrten, Höfe, Parkplätze, Treppen und Gehwege.
Dank moderner Technik und eines eingespielten Teams garantieren wir einen reibungslosen Ablauf.
Wir übernehmen Ihre gesetzliche Räum- und Streupflicht im Winter immer zuverlässig, pünktlich und nach den gültigen Vorgaben.
Während der Winterzeit sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Wege und angrenzende Flächen rechtzeitig von Schnee und Eis zu befreien. Dazu gehören unter anderem Gehwege, Zugänge, Zufahrten, öffentliche Überwege sowie Bereiche an Bushaltestellen.
Schnee muss nach dem Schneefall zeitnah geräumt, Glätte sofort abgestreut werden (mindestens 1,50 m breit). Bleibt es trotz Streuung glatt, ist eine erneute Behandlung erforderlich. Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20.00 Uhr muss die Räum- und Streupflicht am nächsten Morgen bis 7.00 Uhr erfüllt sein.
Wir übernehmen all diese Aufgaben zuverlässig für Sie, damit Sie entspannt und sicher durch den Winter kommen.
Wir verwenden Cookies, um Ihr Nutzungserlebnis auf unserer Website zu verbessern. Mit Ihrer Einwilligung verarbeiten wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige Kennungen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit anpassen oder widerrufen.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie und unserer Datenschutzerklärung.